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Vape-Recht
Schweiz

Der aktuelle rechtliche Rahmen für E-Zigaretten in der Schweiz 2026: Altersgrenze, Nikotinlimit, Werbeverbote, Konsum in Öffentlichkeit.

Tabakproduktegesetz (TabPG)

Seit Oktober 2024 gilt in der Schweiz das TabPG, das E-Zigaretten und Einweg-Vapes den klassischen Tabakprodukten weitgehend gleichstellt: einheitliche Altersgrenze 18, maximaler Nikotingehalt 20 mg/ml, Warnhinweise auf Verpackung, Werbebeschränkungen.

Wer darf kaufen?

  • Personen ab 18 Jahren, national einheitlich
  • Ausweiskontrolle bei Lieferung und im Verkauf
  • Online-Handel nur mit Altersverifikation

Wo darf konsumiert werden?

E-Zigaretten fallen unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen — in geschlossenen öffentlichen Räumen (Restaurants, ÖV, Bahnhöfe) ist der Konsum verboten. Kantone können strengere Regeln erlassen.

Werbeverbote

Werbung auf Plakaten, im Kino, im Sport-Sponsoring und in Medien für Jugendliche ist verboten. Online-Werbung ist mit Altersverifikation eingeschränkt erlaubt.

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